COVID-19

14.05.2023    19:25

Maskenpflicht endet in allen Bereichen

Mit 1. Mai 2023 endete die FFP2-Maskenpflicht bundesweit in allen Bereichen. Auch die Ernennung von COVID-19-Beauftragten bzw. die Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzepts ist nicht mehr notwendig. Betreiber_innen können aber weiterhin Regelungen, wie eine Maskenpflicht, in ihrem Bereich vorsehen. Mehr dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.sozialministerium.at/Corona/aktuelle-massnahmen.html#maskenpflicht-endet-in-allen-bereichen auf der Webseite des Gesundheitsministriums.

Die Möglichkeit für freiberuflich tätige Logopäd_innen Antigentests durchzuführen bleibt weiterhin bestehen.

 

01.05.2023    20:00

Maskenpflicht

Die Bundesregierung hat angekündigt bis Ende Juni sämtliche Corona Maßnahmen außer Kraft zu setzen. Die Maskenpflicht in Einrichtungen, in denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, sollte am 30. April auslaufen. Da die Rechtssicherheit dazu aus heutiger Sicht nicht gegeben ist, kann logopädieaustria zur Zeit keine verbindliche Aussage dbzgl. machen.  Wir informieren Sie sobald wir dazu das genaue Vorgehen kennen.

 

26.07.2022    20:35

Mögliche Änderungen durch die neue Verordnung

Liebe Kolleg_innen,

Für die logopädische Berufsausübung im niedergelassenen Bereich gelten nach wie vor alle bereits bekannten COVID-19 Maßnahmen. Sollten sich durch die erst in Kraft tretende neue Verordnung Änderungen ergeben, informieren wir Sie umgehend.

 

31.05.2022    19:45

Lockerung der FFP2-Maskenpflicht

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04.04.2022    11:30

Teststrategie in Österreich

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15.03.2022    14:20

Aktuelle Covid Lockerungsmaßnahmen

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03.01.2022    15:20

Corona Bonus für MTD-Angehörige

Auf Anfrage von MTD-Austria bezüglich der Auszahlung des Corona Bonus an MTD-Berufsangehörige finden Sie die entsprechende Antwort  des Bundesministersin auf unserer internen COVID-19-Seite.

 

23.11.2021    14:40

Impfpflicht für Gesundheitsberufe

In den letzten Wochen haben uns zahlreiche Anfragen zu einer geplanten Impfpflicht für Gesundheitsberufe erreicht. Mittlerweile hat sich – wie auch medial berichtet wird - die politische Zielsetzung in Bezug auf eine Impfpflicht verändert, da nun eine allgemeine Impfpflicht und nicht mehr bloß eine für Gesundheitsberufe angestrebt wird. Das Gesundheitsministerium befindet sich laut Auskunft auf Nachfrage seitens MTD Austria dazu momentan in der Vorbereitung des entsprechenden Gesetzes. Eine Reihe von Fragen zu den damit verbundenen Regelungen für MTD Berufe wurde bereits vergangene Woche an das Ministerium übermittelt. Diese können aktuell aber seitens der Behörde noch nicht beantwortet werden. Sobald uns valide Informationen vorliegen, werden wir unverzüglich zu den Fragen in Zusammenhang mit der Berufsausübung für MTD Berufe informieren.

 

19.11.2021    14:55

Berufsausübung im  Lockdown

Der, am kommenden Montag in ganz Österreich beginnende, Lockdown hat keine Auswirkung auf das Offenhalten von logopädischen Praxen, da diese Gesundheitseinrichtungen und somit von einer behördlich angeordneten Schließung ausgenommen sind. Die Einhaltung von entsprechenden Hygienemaßnahmen, sowie ein entsprechendes Patient_innenmanagement  und die Anwendung von Telelogopädie – dort wo es möglich ist – sollen die Versorgung der Patient_innen weiter sicher stellen.

 

16.11.2021    13:45

Impfpflicht für Gesundheitsberufe

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16.11.2021    13:35

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wir möchten hiermit auf die Korrektur zur Dauer der Testgültigkeit hinweisen:

Logopäd_innen die nicht geimpft bzw. nicht an Covid-19 erkrankt waren, benötigen einen  Nachweis einer befugten Stelle (Teststraße, Apotheke etc.) in Form eines molekularbiologischen Testergebnisses/ eines PCR Testes dessen Abnahme nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf.

 

14.11.2021    20:00

Liebe Kolleg_innen,

Neuerungen zu dem, ab morgen in Kraft tretenden, "Lockdown für Ungeimpfte" finden sie intern.

 

12.11.2021    18:00

Liebe Kolleg_innen,

Wir beobachten laufend die neuen Änderungen und Regelungen für Bund und Länder bzgl. aller Corona-Maßnahmen. Sobald Verordnungen rechtsmäßig Gültigkeit erlangen, informieren wir Sie umgehend.

 

09.11.2021    12:10

Zweite Novellierung der 3. Covid-19 Maßnahmenverordnung

Die neue Novellierung bringt einige Fristveränderungen im Bereich der „G-Nachweise“, für die Patient_innen und deren Begleitpersonen.

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04.11.2021    14:00

Die 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (3. COVID-19-MV) ist in Kraft getreten

Dadurch ergeben sich auch Änderung für die Leistungserbringung der Logopädie im niedergelassenen Bereich.

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27.10.2021    13:00

Aktuelle Covid Maßnahmen zur 2. Covid Maßnahmenverordnung

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22.09.2021    11:20

Aktuelle Covid Regelungen für die freiberufliche Berufsausübung

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28.07.2021    11:30

Niedergelassene Logopäd_innen sind weiterhin befugte Teststelle

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22.07.2021    20:25

COVID 19-Testungen

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02.07.2021    21:35

Versand von Schutz-und Hygienematerial

Mit 01.07.2021 konnten nun endlich alle angeforderten Schutzmaterialien versendet werden. logopädieaustria stellt hiermit den Versand ein. Eine kleine Restmenge (Schutzanzug Größe L - XXL, Oberflächendesinfektionsmittel, Händedesinfektionsmittel, FFP2 Masken, Handschuhe Größe L) kann direkt im Büro, 1150 Wien abgeholt oder gegen Versandgebühr im Sekretariat unter [email protected] und Angabe der gewünschten Artikel bestellt werden.

Die Bestellungen haben sich in den letzten Monaten so stark reduziert (was sicher auch den langen Wartezeiten geschuldet war), dass der Aufwand, den logopädieaustria trotzdem dadurch hatte in keiner Relation zum Nutzen stand. Der zeitliche Mehraufwand und die Lagerkosten werden aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert, das Schutzmaterial muss aber allen Berufskolleg_innen zur Verfügung gestellt werden. Sollte der Bedarf an Schutz- und Hygienematerial wieder steigen, werden wir selbstverständlich  den Versand wieder aufnehmen.

 

29.06.2021    15:00

COVID-19-Öffnungsverordnung tritt heute in Kraft

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18.06.2021    18:25

Aktuelle Öffnungsschritte

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11.06.2021    21:05

Änderungen für die Mitarbeiter_innen des Wiener Gesundheitsverbundes

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10.06.2021    21.42

Ausstellen von Testnachweisen durch feiberuflich tätige Logopäd_innen

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10.06.2021    20:11

Inkrafttreten der COVID-19-Öffnungsverordnung, Fassung vom 10.06.2021

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20.05.2021    16:05

Stellungnahme zum Entwurf des Epidemiegesetzes

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20.05.2021    16:00

Coronabonus für ALLE Gesundheitsberufe

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17.05.2021    16:50

Informationen zur neuen Öffnungsverordnung

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17.05.2021    16:40

Testen durch freiberufliche Logopäd_innen

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17.05.2021    16:35

Aktuelle Handlungsempfehlungen des Bundesministeriums

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17.05.2021    16:34
 

Rechtliche Aspekte zum Thema Impfen für Gesundheitsberufe

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14.05.2021    13:30

 
Update Corona-Impfung Salzburg
 
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15.04.2021    17:20
 
Impfung in OÖ

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09.04.2021    20:40

Steiermark: IMPFSTART ab MONTAG

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09.04.2021    15:20

IMPFMÖGLICHKEIT endlich auch für Salzburger Logopäd_innen im niedergelassenen Bereich!!!
 
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25.03.2021    10:40

Aktualisierte 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung von heute

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25.03.2021    10:35

Aktualisierung bzgl. der Ausstellung von Testnachweisen

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17.03.2021    12:55

Antwort des Krisenstabes auf unsere Anfragen bzgl Testungen durch Logopäd_innen

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16.03.2021    12:35

Aktuelle Information!! Ausnahme bei Testverpflichtung für Begleitpersonen

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16.03.2021    08:50

Aktualisierte Impfinformation Tirol

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15.03.2021    17:00

Achtung vor nicht gesicherten Informationen bzgl. Testnachweis der Begleitpersonen

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12.03.2021   12:10

Verunsicherung bei Testpflicht

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12.03.2021   10:35

Relevante Änderung durch eine weitere Anpassung der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung - Aushang für die Praxis

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11.03.2021    11:00

Impfinformation Tirol

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11.03.2021    06:00

Relevante Änderung durch eine weitere Anpassung der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

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10.03.2021    10:00

Freiberuflich tätige Logopäd_innen als befugte Teststellen

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10.03.2021    07:40

Impfupdate Wien

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05.03.2021

Impfstrategie Kärnten

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03.03.2021    20:40
 
OÖ impft
 
Wer von unseren Berufsangehörigen noch keinen Impftermin in OÖ erhalten hat, bitte dringend per mail melden: martina.neumayer-tinhof@logopaedieaustria.at
 
 
 
27.02.2021    16:45
 
Impfupdate Salzburg
 
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26.02.2021    19:30
 
Abstrich nehmen durch Logopäd_innen
 
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26.02.2021    18:55

Impfupdate Vorarlberg

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26.02.2021    10:27

Impfupdate Wien

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25.02.2021    20:25
 
Ausnahme für Logopäd_innen
 
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25.02.2021    20:25
 
Änderungen im Epidemiegesetz und im Covid 19 Maßnahmengesetz sowie in weiteren Gesetzen 
 
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24.02.2021    15:10
 
Achtung - Wichtige Informationen zum Impfstart in Oberösterreich
 
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24.02.2021 12:45
 
Impf-Update Wien
 
Trotz mehrmaliger Nachfrage bei allen möglichen Stellen gibt es - Stand heute Früh - leider immer noch keinen konkreten Termin für den Impfstart für uns freiberuflich tätige Logopäd_innen (und auch alle anderen MTDs) in Wien. Wir bleiben natürlich weiter dran und informieren, sobald sich etwas ändert.
 
 
23.02.2021 14:45
 
Achtung - Wichtige Informationen zum Impfstart in Tirol
 
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23.02.2021 12:30
 
Achtung - wichtige Information zum Impfstart in NÖ
 
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19.02.2021 18:50
 
Achtung - wichtige Information zur Impfstrategie OÖ
 
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18.02.2021 20:30

Neue Priorisierung beim Impfen

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12.02.2021 18:25

4. COVID-19-Verordnung - Impf- und Testdilemma

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12.02.2021 17:20

Freistellung schwangerer Berufsangehöriger

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07.02.2021 16:20

Das Wichtigste zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung die mit 8.02.2021 in Kraft tritt

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04.02.2021 19:30

Antwort vom S7 Krisenstab des Bundesministeriums zu den wöchentlichen Testungen

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03.02.2021 19:10

Österreich testet

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27.01.2021 19:40

Verbindlichkeit bei den Testungen

Nähere Informationen aus der 3. Covid-19 Schutzmaßnahmenverordnung...

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27.01.2021 13:10

Verpflichtende Testungen der freiberuflich tätigen Logopäd_innen

Heute wurde an MTD-Austria vom „SARS-CoV2-Krisenstab - Team Testung“ folgende Auskunft auf unsere Anfrage, ob sich freiberuflich tätige Logopäd_innen testen lassen müssen, übermittelt...

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24.01.2021 19:45

3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung tritt morgen in Kraft

Die, ab morgen gültige, 3. Covid-19 Notmaßnahmenverordnung enthält für Logopäd_innen in freier Praxis eine wesentliche Anpassung.

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23.01.2021 20:10

Priorisierung des nationalen Impfgremiums

Dokument des Bundesministeriums für Gesundheit bzgl. COVID-19-Impfungen: Priorisierung des Nationalen Impfgremiums
Version 3, Stand: 12.01.2021

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23.01.2021 20:00

Impfstrategie Oberösterreich

Die Anmeldung zur Vormerkung ist ab heute unter www.ooe-impft.at möglich.

 

23.01.2021 19:45

ZERO FACEMASK - eine Antwort sind wir noch schuldig
Aufgrund vermehrter Anfragen zu dem Produkt Zero Facemask finden Sie intern unsere Informationen.
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20.01.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Unsere detaillierten Covid-19 news werden ab sofort nur mehr in den internen Seiten, also für Sie als Mitglied, zur Verfügung stehen, wobei wir im öffentlichen Bereich selbstverständlich im Überblick über die Inhalte informieren.

 

19.01.2021 19:30

Impfmöglichkeiten in den Bundesländern

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18.01.2021 19:25

Ausfallsbonus

Der neue Ausfallsbonus wird ab einem Umsatzausfall von 40% wirksam und kann über Finanz Online beantragt werden.

Die Antragstellung ist jeweils ab 16. des folgenden Monats ohne Steuerberater unbürokratisch möglich und somit soll der Ausfallsbonus erstmals mit 16. Februar 2021 für den Jänner beantragbar sein.

Weitere Informationen

18.01.2021 12:15

Neues zur Impfstrategie in den Bundesländern
In zahlreichen Schreiben und Telefonaten der letzten Tage konnten unsere Landesvorsitzenden auf die Situation der ausschließlich freiberuflich tätigen Kolleg_innen aufmerksam machen um das Bewusstsein der dringlichen Notwendigkeit, dass auch Ihnen die Möglichkeit zu einer raschen, freiwilligen Impfmöglichkeit gegeben werden muss, zu schaffen.
Die Landesvorsitzenden werden weiterhin mit den zuständigen Stellen in Kontakt bleiben und Sie darüber laufend informieren.

13.01.2021 11:55

Impfstrategie in den Bundesländern

Da die Impfstrategie zur COVID-19 Impfung von den Bundesländern durchgeführt wird, hat logopädieaustria bereits am vergangenen Wochenende mit den jeweilig zuständigen Verantwortlichen in den Ländern Kontakt aufgenommen. Unsere Landesvorsitzenden haben in entsprechenden Schreiben auf die von uns betreuten Patient_innen und die Priorisierung einer (freiwilligen) Impfmöglichkeit für Logopäd_innen hingewiesen. Aus den Antworten ergibt sich, dass die einzelnen Bundesländer zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen können, wie wir berücksichtigt werden.

Impfen in WIEN

Selbiges gilt zum jetzigen Zeitpunkt auch für Wien. Seit dem Bekanntwerden gestern Abend, dass Wien am kommenden Wochenende mit dem Impfen von Gesundheitspersonal des niedergelassenen Bereiches beginnen wird, sind wir dbzgl. in telefonischem Kontakt mit den zuständigen Abteilungen. Leider werden in den Medien häufig Nachrichten verbreitet, die inhaltlich noch nicht umsetzbar sind. So hat man uns in Wien versichert, dass das genaue Prozedere und auch wer und wann geimpft werden soll und wie das zu koordinieren sein wird, noch nicht feststeht.

Wenden Sie sich gerne mit Fragen an Ihre Landesvorsitzende_n von logopädieaustria.

11.01.2021 14:25

Aktualisierte Handlungsempfehlungen

Die Handlungsempfehlungen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für niedergelassene nichtärztliche Gesundheitsberufe wurden adaptiert und stehen für Sie zum Nachlesen bereit.

10.01.2021 13:45

Covid-19-Impfstrategie

Zur Frage, wann nun Impfungen für niedergelassene Logopäd_innen möglich sein werden, haben wir derzeit noch keine konkreteren Antworten als jene des Sozialministeriums über die wir Sie in unserem letzten Posting bereits informiert haben. https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung.html

Da nun die Planung und Durchführung der COVID-19 Impfungen in Händen der Bundesländer liegt, haben wir mit den zuständigen Stellen der jeweiligen Länder Kontakt aufgenommen. Sobald wir entsprechende Informationen für unsere Berufsangehörigen haben, werden wir Sie in gewohnter Weise informieren.

Thematisierung in sozialen Netzwerken

Aufgrund vieler qualitätsungesicherter Einzeläußerungen (besonders in sozialen Netzwerken) wollen wir als Berufsverband ausdrücken, dass wir selbstverständlicherweise weder befugt noch aufgefordert sind, Äußerungen zu insbesondere den folgenden Punkten zu machen:

  • Impfpflicht ja oder nein
  • Weltanschauliche Fragen zur Impfung
  • Impfsicherheit
  • Produktvergleiche
  • Wer kommt zuerst dran usw.

Unsere Verpflichtung ist es, Sie verlässlich zu informieren und dafür zu sorgen, dass unsere Berufsgruppe gesundheitspolitisch entsprechend berücksichtigt wird.

02.01.2021 17:16

Infotalk zum Thema Covid-19 Impfungen

Die ÖGAM (österreichische Gesellschaft für Allgemeinmedizin), die Pflege und MTD-Austria haben in einer gemeinsamen Kooperation einen Info-Talk mit Prof. Dr. Florian Krammer zum Thema Covid-19 Impfungen für Sie zur Information bereitgestellt. Florian Krammer (Mount Sinai Professor of Vaccinology, Department of Microbiology und Icahn School of Medicine at Mount Sinai) beantwortet die von Frau Mag. Andrea Fried gestellten Fragen zum Thema Covid-19 Impfungen in einer sachlichen und fachlich fundierten Art und Weise.

Link zum ca. 15 minütigen Infotalk.

Auf der Seite des Gesundheits- und Sozialministeriums finden Sie ebenfalls Informationen zum Thema Covid-19 Impfungen.

https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung.html 

02.01.2021 17:15

Abstrichnahme durch Logopäd_innen

Für die Testungen auf SARS-CoV-2 ist es aufgrund einer Änderung des Epidemiegesetzes (§ 28 d 1 EpiG 1950) nun auch Logopäd_innen (sowie allen im MTD-Gesetz abgebildeten Berufen) erlaubt, Abstriche aus Nase und Rachen abzunehmen. Die, in der Neuregelung, aufgelisteten Gesundheitsberufe dürfen die Abstrichnahme ausschließlich nach einer entsprechenden Einschulung, nur unter ärztlicher Aufsicht und auf ärztliche Anordnung hin durchführen.

EpiG § 28d. (1) Angehörige eines Gesundheitsberufs gemäß Hebammengesetz, BGBl. Nr. 310/1994, Kardiotechnikergesetz, BGBl. I Nr. 96/1998, Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, BGBl. I Nr. 89/2012, MTD-Gesetz, BGBl Nr. 460/1992, Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, BGBl. I Nr. 169/2002, Zahnärztegesetz, BGBl. I Nr. 126/2005, sowie Angehörige eines Sozialbetreuungsberufs nach der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über Sozialbetreuungsberufe, BGBl. I Nr. 55/2005, sind, soweit sie nicht ohnedies auf Grund ihres gesetzlich festgelegten Tätigkeitsbereichs hiezu befugt sind, berechtigt, im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) Abstriche aus Nase und Rachen einschließlich Point-of-Care-Covid-19-Antigen-Tests zu diagnostischen Zwecken unter folgenden Voraussetzungen durchzuführen:

1. Die Durchführung erfolgt auf ärztliche Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht.

2. Vor der erstmaligen Durchführung einer Abstrichnahme hat eine entsprechende Einschulung durch einen Arzt zu erfolgen.

(2) Im Rahmen gesetzlich vorgesehener oder behördlich bestimmter Screenings zur Bekämpfung von COVID-19 kann für die Durchführung der Abstrichnahme aus Nase und Rachen einschließlich Point-of-Care-Covid-19-Antigen-Tests zu diagnostischen Zwecken durch hiezu berechtigte Angehörige von nichtärztlichen Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen die ärztliche Anordnung auch durch eine Anordnung eines Arztes der jeweils zuständigen Sanitätsbehörde erfolgen.“

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2020/136

22.12.2020 20:20

Informationen bzgl. Schutzmaterial

Die letzten Lieferungen des Schutzmaterials werden mit Ende Dezember erwartet. Der Versand Ihrer November-Bestellungen erfolgt dann so rasch wie möglich.

22.12.2020 18:45

Zutrittsbedingungen zu Alten- und Pflegebetreuungseinrichtungen unverhältnismäßig?
In manchen österreichischen Alten- und Pflegebetreuungseinrichtungen setzen die Träger, unabhängig von der 3. Covid-19 Schutzmaßnahmenverordnungneuen, erschwerende Betretungs-Maßnahmen.
Sollten Sie Ihrem logopädischen Versorgungsauftrag aus diesem Grund zur Zeit nicht nachkommen können und Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte (auch zwischen den Feiertagen) an martina.neumayer-tinhof@logopaedieaustria.at.
Wir sind verantwortungsvoll für unsere Patient_innen da!

18.12.2020 19:00

3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

Die dritte Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist gestern (17.12.2020) in Kraft getreten und bringt für unsere Berufsgruppe keine wesentlichen Veränderungen. Die, in der 2. Schutzmaßnahmenverordnung präzisierten, Regelungen wurden übernommen, wobei die neue Verordnung den Schutz vor Infektionen in Alten- und Pflegeheimen erhöht.

Unter § 10 (4) steht: …Es haben verbindliche Testungen für alle MitarbeiterInnen in Alten- und Pflegeheimen zweimal pro Woche stattzufinden. (Bis zum 17.12.2020 war dies nur einmal wöchentlich vorgeschrieben)

Unter § 10 (5) steht: …Stehen Tests nach Abs. 4 nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung, darf der Betreiber Mitarbeiter nur einlassen, wenn die Mitarbeiter bei Kontakt mit Bewohnern durchgehend eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP-2 (FFP-2-Maske) oder äquivalente bzw. höherem Standard entsprechende Maske tragen.

Die folgenden Links führen Sie zum einen zur gesamten Rechtsvorschrift der 3. Schutzmaßnahmenverordnung, zur entsprechenden Seite des Bundesministeriums sowie zu den bundesländerspezifischen Maßnahmen.

18.12.2020 19:00

Freistellungsanspruch für schwangere angestellte Logopädinnen

Es ist gelungen, dass nun auch schwangere angestellte Logopädinnen von der in Kürze in Kraft tretenden COVID-19 Sonderfreistellung (entsprechende Änderung des Mutterschutzgesetzes) erfasst sind. Diese frühzeitige Freistellung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn die logopädische Arbeit intensiven Kontakt am Körper und z.B. im Mundraum erfordert und andere Maßnahmen, wie die Änderung der Arbeitsbedingungen und/oder eine Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz, nicht möglich sind.

Diese Regelung gilt nicht für die freiberuflich tätigen und somit selbständigen Logopäd_innen, da das Mutterschutzgesetz hier nicht zur Anwendung kommen kann. Gemeinsam mit MTD-Austria sind wir bemüht auch hier z. B. im Sinne der Ausbezahlung eines vorzeitigen Wochengeldes die politisch Verantwortlichen entsprechend zu sensibilisieren.

Wir informieren Sie, so wie wir entsprechende Informationen erhalten.

01.12.2020 8:45

(Gratis-) Testungen und (Gratis-) Impfungen für Logopäd_innen

Gemeinsam mit MTD-Austria haben wir bei den verantwortlichen Stellen bzgl. der behördlich vorgesehenen Strategie (vor allem auch im niedergelassenen Bereich) zu Gratistestungen und Covid-Impfungen angefragt. Die bisherigen Antworten dazu sind noch nicht konkret. Es liegt z.B. noch kein strukturierter Impfplan für uns vor.
Bei entsprechenden aktuellen Neuigkeiten informieren wir Sie.

26.11.2020 14:25

Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Auskunftspflicht

Die Problematik die durch das Spannungsfeld Datenschutz, Geheimhaltung, Kontaktpersonenmanagement und Auskunftspflicht besteht ist eindeutig in unserem Berufsgesetz geklärt.

In § 11 des MTD-Gesetzes wird unter Verschwiegenheitspflicht folgendes definiert:

(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn…..

„die Offenbarung des Geheimnisses für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist, …“.

Im Falle eines behördlichen Kontaktpersonenmanagements sind Logopäd_innen von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, damit sie der Auskunftspflicht gegenüber einer Behörde nachkommen können.

Aktuelle Fassung des MTD_Gesetzes

24.11.2020 15:50

Massentests und Impfungen

Selbstverständlich werden wir Sie sofort informieren, wenn wir Verbindliches über die geplanten Massentest sowie die Vorgehensweise des Bundesministeriums bezüglich der COVID-19 Impfungen wissen.

24.11.2020 13:35

Wer darf Abstriche für Testungen (bei anderen Personen) durchführen?

Logopäd_innen gehören einem Gesundheitsberuf an, dürfen aufgrund der zur Zeit gültigen Rechtslage keine Abstriche zur Testung vornehmen. Dies gilt gleichermaßen für den angestellten und den niedergelassenen Bereich.

Unter dem Punkt "Gesundheitsberufe" finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums folgende Informationen:

Im Rahmen der Berufsgesetze fällt die Durchführung von Abstrichnahmen in den Tätigkeitsbereich folgender Gesundheitsberufe:

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Biomedizinische Analytikerinnen und Analytiker (während der Pandemie auch ohne ärztliche Anordnung)
  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger
  • Sanitäterinnen und Sanitäter im Kontext einer Pandemie
  • Laborassistentinnen und -assistenten (unter Aufsicht einer Ärztin oder eines Arztes bzw. einer Biomedizinischen Analytikerin/eines Biomedizinischen Analytikers)
  • Apothekerinnen und Apotheker
  • Aktualisiert am 24.11.2020

Die gesamten Informationen dazu finden Sie unter hier.

Selbsttestung dürfen natürlich durchgeführt werden.

19.11.2020

MTD Austria Präsidentin spricht im Ö1 Morgenjournal

18.11.2020 14:50

Schutzmaterial Herbst/Winter 2020

logopädieaustria wurde soeben davon in Kenntnis gesetzt, dass uns die Schutzmaterial-Lieferung nicht vor der zweiten Dezemberwoche erreichen wird.

18.11.2020 11:20

Schutzmaterial Herbst/Winter 2020

Aus logistischen Gründen haben sich die Versandkosten für das Schutzmaterial (siehe Eintrag 16.11.2020 um 12:20 Uhr) auf € 11,22 erhöht! Wir bitten um Verständnis! Falls Sie Rückfragen dazu haben, erreichen Sie uns unter [email protected]

17.11.2020 8:10

FFP2 Schutzmasken

Ab sofort können Mitglieder von logopädieaustria wieder bei uns zertifizierte FFP2 STM-6010 protective Schutzmasken (Faltmaske, ohne Ventil, mit Nasenbügel und mit Ohrschlaufen inkl. Clip) bestellen, eine Maske kostet € 2,40 zuzüglich Versandkosten.
Diese Schutzmasken können Sie unabhängig vom Schutzmaterial durch die ÖGK bestellen.

Bitte geben Sie Ihre Bestellung mit vollständigen Namen, Ihre Adresse, sowie die gewünschte Stückanzahl unter [email protected] bekannt.

Sie erhalten so rasch wie möglich Ihre Lieferung.

16.11.2020 12:20

Schutzmaterial Herbst/Winter 2020

Im Laufe der kommenden Woche erwarten wir die erste Lieferung des Schutz- und Hygienematerials, welches auf Grund einer Änderung der Sozialversicherungsgesetze für die extramurale Gesundheitsversorgung beschlossen wurde. Als Interessensvertretung wurden wir vom Gesetzgeber damit betraut, dieses unseren Kolleg_innen im niedergelassenen Bereich zukommen zu lassen.
Mit dem Bestellformular können Sie uns Ihren Bedarf an Hygiene- und Schutzmaterial bekannt geben. Entsprechend der Vorgaben und gereiht nach dem Eingang des Bestellformulars bekommen Vertragspartner_innen zuerst das benötigte Material und nachgeordnet die Wahllogopäd_innen. Wir können leider auch nicht garantieren, dass immer ausreichend Material zu Verfügung gestellt werden kann. Voraussichtlich erhalten wir Material bis zum, von der WHO verkündeten, Ende der Pandemie.
Sobald das Hygiene- und Schutzmaterial bei uns eingetroffen ist, können wir dieses zu einem Versandkostenpreis von 11,20 € verschicken.


Ihr Bestellformular senden Sie an [email protected]

16.11.2020 9:50

Covid 19 Notmaßnahmenverordnung

Gestern Abend wurde im Hauptausschuss des Nationalrates die neue Covid 19 Notmaßnahmenverordnung beschlossen und diese tritt am Dienstag, den 17.11.2020 in Kraft.

Bei den Ausgangsregelungen findet sich unter Punkt 3 „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens…“, dass die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen erlaubt ist. Patient_innen dürfen also ihr Zuhause verlassen, um z.B. eine logopädische Praxis aufzusuchen. Genauso dürfen Logopäd_innen weiterhin den Wohnort ( z.B. auch Pflegeheime) der Patient_innen zum Zweck einer logopädischen Therapieeinheit aufsuchen.

In Bezug zu Pflegeeinrichtungen finden Sie den genauen Inhalt unter §10 der Covid Notmaßnahmenverordnung. Neu ist hier, dass einmal pro Woche ein Antigen-Test oder ein molekularbiologischer Test vorgewiesen werden müssen. Der Betreiber von Alten- und Pflegeheimen darf Mitarbeiter nur einlassen, wenn diese durchgehend eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen… und wenn für diese einmal pro Woche ein Antigen-Test auf SARS-CoV-2 oder ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt wird und dessen Ergebnis negativ ist...“

Hier ist noch nicht genau geklärt, wie diese Testungen organisatorisch gehandhabt werden. Wir informieren Sie selbstverständlich, wenn wir dazu Genaueres wissen.

Die gesamte Rechtsvorschrift und entsprechende Erläuterungen finden Sie unter folgenden Links:

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html

Kontakte zu reduzieren und die Hygiene- und Schutzmaßnahmen einzuhalten sind natürlich das Gebot der Stunde. Die Möglichkeit zur Teletherapie (dort wo es möglich ist) steht Ihnen nach wie vor zur Verfügung und auch unsere JITSI Plattform ist für alle offen.

14.11.2020

Neue Maßnahmenverordnung

Die neue Covid-Maßnahmenverordnung tritt am kommenden Dienstag den 17.11.2020 um 00:00 Uhr in Kraft. Wir sind dabei, für Sie die wesentlichen Änderungen und die, für unsere Berufsausübung, relevanten Aspekte aus der neuen Verordnung herauszuarbeiten. Klar ist, dass die logopädische Tätigkeit im niedergelassenen Bereich nicht vom Lockdown betroffen ist. Nähere Informationen erhalten Sie von uns sobald wie möglich. Wir bitten Sie wieder regelmäßig auf unsere Website zu schauen.

04.11.2020

Neben den bundesweiten Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie können Sie hier die aktualisierten Informationen zur Corona-Ampel und regionalen zusätzlichen Maßnahmen nachlesen.

02.11.2020

Update zur COVID-19-Maßnahmenverordnung

Die aktuelle heute (02.11.2020) veröffentlichte Maßnahmenverordnung der Bundesregierung ist für Logopäd_innen in zwei Punkten relevant.

1. Dem § 9 (Alten-, Pflege- und Behindertenheime) ist zu entnehmen, dass die Betreiber der Institutionen für ein Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos verantwortlich sind. Unter (2) finden Sie folgende Passage:

  • (2) Der Betreiber hat basierend auf einer Risikoanalyse ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen.

Das bedeutet, dass die Vorgaben für eine Betretungen durch externe Dienstleister von den Einrichtungen vorzugeben (5) sind.

2. Unter §11 werden die Ausnahmen definiert und hier sind es u.a. auch die elementaren Bildungseinrichtungen die von Betretungsverboten explizit ausgenommen sind.

Grundsätzlich gibt es für die freiberufliche Berufsausübung keine Beschränkungen von Seiten des Gesetzgebers. In den entsprechenden Handlungsempfehlungen sowie den bestehenden Empfehlungen zum Mund-Nasen-Schutz des Bundesministeriums finden Sie alle notwendigen Vorgaben, um ein adäquates Hygiene -und Schutzmanagement umzusetzen.

Auszug aus den Handlungsempfehlungen:

Aufgrund vieler Anfragen erlauben wir uns Ihnen einen beispielhaften Auszug der Handlungsempfehlungen der niedergelassenen Gesundheitsberufe zu geben.

Ausnahmen (zum Tragen eines MNS):
Bestimmte Gesundheitsberufe bzw. Behandlungssettings (z.B. Logopädie, Psychotherapie) erlauben nur eine Behandlung ohne Mund-Nasen-Schutz. Ist dies der Fall oder ist der Patientin/dem Patienten das Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, kann vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes abgesehen werden, wenn andere Vorkehrungen zur Vermeidung der Übertragung von Tröpfcheninfektionen getroffen werden (z.B. großflächige Plexiglas- oder Glasbarriere oder entsprechend vergrößerter Abstand, mindestens 2 Meter).

Ihre Patient_innen gehen vertrauensvoll davon aus, dass Sie Ihr therapeutisches Setting der Situation entsprechend, aber mit dem größtmöglichen Schutz, adaptieren.

Aufgrund der Vielfältigekeit des Tätigkeitsbereiches in der Logopädie ist es nicht möglich (von Seiten des Gesetzgebers oder logopädieaustria) engere Maßnahmen vorzugeben oder z.B. Produktempfehlungen auszusprechen. Wir handeln eigenverantwortlich, patient_innenbezogen und sind selbstverständlich um eine Minimierung des Infektionsrisikos bemüht.

29.10.2020

Neue Beiträge zu: Gesundheitsberufe von etwaigen Schließungen ausgenommen und Betretungsverbote in Pflegeeinrichtungen

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23.10.2020

Neue Coronamaßnahmenverordnung seit heute veröffentlicht – keine Auswirkungen auf die freiberufliche Berufsausübung

Gesichtsvisiere ab 07.11.2020 nicht mehr erlaubt

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22.10.2020

Verdienstentgang wegen behördlicher Absonderung nach dem Epidemiegesetz

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21.10.2020

"Informationen für Kontaktpersonen" verfasst vom Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Mechanische Schutzvorrichtung - Mund-Nasen-SchutzSARS-CoV-2

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19.10.2020

Antigen-Schnelltest

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18.10.2020

Überarbeitung der Handlungsempfehlungen

Aufgrund unserer Anfrage an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurde uns mitgeteilt, dass die Handlungsempfehlungen für niedergelassene nichtärztliche Gesundheitsberufe zur Zeit überarbeitet werden – wir informieren sofort, wenn eine aktualisierte Version zur Verfügung steht. Bis dahin haben die Ihnen bereits bekannten Handlungsempfehlungen Gültigkeit.

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