Ausbildung/Studium

Ausbildung/Studium

Seit 2005 findet das Studium zum_zur Logopäd_in in den Studiengängen für Logopädie an Fachhochschulen statt. Bis 2010 wurden an einigen Standorten in Österreich die Logopädieausbildungen auch noch an medizinisch-technischen Akademien durchgeführt.

Dem Regierungsprogramm vom 09. Jänner 2007 entsprechend sind seither sämtliche Akademien in Fachhochschulen umgewandelt worden. Die Abschlüsse beider Ausbildungsformen (Diplom an der Akademie, Bakkalaureat an der Fachhochschule) sind, was die Berufsausübung betrifft, gleichgestellt.

Die Berufsbezeichnung nach erfolgtem Studium lautet seither einheitlich „Logopäd_in“.

Lehrpraxis

Entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen und unserem Ethikkodex (§ 1.2.6. Unter Wahrung der entsprechenden Rahmenbedingungen, unterstützen praktizierende Logopäd_innen Student_innen der Logopädie beim Erlangen der theoretischen und praktischen Kompetenzen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben) bieten wir jenen Kolleg_innen, die die Auszubildenden mit Praktikumsstellen unterstützen, eine offizielle Anerkennung als Lehrpraxis an. Dies gilt gleichermaßen für den angestellten sowie den freiberuflichen Bereich.

Mittels Antrag erhalten Sie als Mitglied kostenfrei eine entsprechende Urkunde und einen Aufkleber, die Ihre Arbeitsstätte als eine von logopädieaustria anerkannte Lehrpraxis/Praktikumsstelle auszeichnet. Für Nichtmitglieder wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 35,00 eingehoben.

Aufkleber Lehrpraxis

Dateianhang Größe
Antrag zur Anerkennung als Lehrpraxis 154.48 KB

Anerkennung bzw. Nostrifikation

Anerkennung bzw. Nostrifikation, wenn die Ausbildung nicht in Österreich absolviert wurde
Berufsausbildung innerhalb der EU/EWR/Schweiz: gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe benötigen eine Anerkennung ihrer Qualifikationsnachweise auf Grundlage der Richtlinie(RL) 2005/36/EG. Diese erfolgt grundsätzlich durch das Bundesministerium für Gesundheit.

Berufsausbildung in Drittstaaten: Über einen Antrag auf Nostrifikation (=Feststellung der Gleichwertigkeit) entscheidet seit dem 1. Juli 2008 das Fachhochschulkollegium. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die österreichischen Fachhochschulen:

http://www.fachhochschulen.ac.at

Universität, Masterstudiengang

Donau-Universität Krems

DUK Neurorehabilitation
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