Zertifikate

logopädieaustria MTD-CPD-Fortbildungs­zertifikat

Mit dem logopädieaustria-MTD-CPD-Fortbildungszertifikat können Sie nachweislich belegen, dass Sie sich im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestfortbildungsdauer fort- oder weitergebildet haben.

logopädieaustria-MTD-CPD-Zertifikat

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Angehörigen der MTD-Berufe, sich regelmäßig fortzubilden, um die eigenverantwortliche Durchführung ihrer beruflichen Aufgaben qualitativ hochwertig und nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft absolvieren zu können.

Die Einreichung des Antrages sowie der nötigen Teilnahmebestätigungen zur Ausstellung des logopädieaustria-MTD-CPD-Zertifikats ergeht an logopädie­austria. Innerhalb des Berufsverbandes erfolgt die Prüfung der Unterlagen hinsichtlich Anrechenbarkeit und Vollständigkeit sowie die Ausstellung.

Genauere Informationen finden Sie in der logopädieaustria-MTD-CPD-Fortbildungsrichtlinie.

Fortbildungszertifikat von logopädie­austria

Dieses Fortbildungszertifikat von logopädieaustria wird nur mehr für Vertragspartner_innen der ÖGK, die im alten Vertrag verblieben sind, sowie für Vertragspartner_innen der KFA Wien ausgestellt. Mit diesem Zertifikat können Sie den Fortbildungsbonus beantragen.
Um ein solches Zertifikat beantragen zu können, müssen Sie mindestens 80 Punkte in zwei Jahren erworben haben.

Wenn Sie in der laufenden Periode mehr als 80 Punkte erworben haben, sind diese überzähligen Punkte max. für die nächsten 2 Perioden anrechenbar. Sie erhalten mit Ihrem Zertifikat einen Begleitbrief, der genau auflistet, wie viele Punkte noch wie lange gelten, sodass Sie ihre Fortbildungspläne danach ausrichten können.

Um dem MTD-Gesetz gerecht zu werden, wonach alle Angehörigen der Gesundheitsberufe verpflichtet sind, nach dem neuesten Stand der Wissenschaft zu arbeiten, behalten Gutpunkte, die im Rahmen von Fortbildungen erworben wurden, max. 4 Jahre ihre Gültigkeit.

Antragstellung

Die Antragstellung ist für Mitglieder von logopädieaustria kostenlos.

Beantragen Sie das gewünschte Zertifikat bitte vorzugsweise digital; senden Sie dazu alle Unterlagen, sowie den unterfertigten Antrag eingescannt an [email protected].

Bitte bedenken Sie, dass die Fortbildungen von logopädieaustria approbiert oder akkreditiert sein müssen (das sind jedenfalls alle Fortbildungen, die auf unserer Website zu finden sind), damit diese Fortbildungspunkte für das Zertifikat anrechenbar sind.

Ist das nicht der Fall, haben Sie die Möglichkeit, im Vorhinein um Einzelanerkennung (das ist für Sie als Mitglied kostenfrei) für die jeweilige Fortbildung beim Kompetenzzentrum Bildung, Wissenschaft und Forschung anzusuchen. 

Genaue Informationen finden Sie in unserer logopädieaustria-MTD-CPD-Fortbildungsrichtlinie.

ANTRAG - Verwendung MTD-CPD Logo

Das MTD-CPD-Zertifikat ist ein MTD-spartenübergreifendes einheitliches Zertifikat, welches zur Qualitätssicherung durch Sichtbarkeit der Fort- und Weiterbildung von MTD-Berufsangehörigen beiträgt. Im Zuge der MTD-CPD-Zertifizierung (bzw. MTD-CPD-PLUS-Zertifizierung) können Sie bei logopädieaustria einen Antrag für die Verwendung des MTD-CPD-Logos / MTD-CPD-PLUS-Logos beantragen.

Eine Verwendung des MTD-CPD-Logos/MTD-CPD-Plus-Logos ist nach Zustimmung durch logopädieaustria zum Zweck der Nutzung des MTD-CPD-Logos und des MTD-CPD-PLUS-Logos durch Logopäd_innen auf deren Homepage sowie auf Drucksorten möglich.
Eine darüber hinausgehende Nutzung ist untersagt.

Bitte loggen Sie sich ein, und dann füllen Sie das Formular Online aus.

Qualitätsbonus SVS für Vertragslogopäd_innen


Für Vertragslogopäd_innen der SVS finden Sie nun hier den Antrag für den Qualitätsbonus der SVS.

Für Mitglieder ist die Ausstellung der Fort- und Weiterbildungsnachweise kostenlos

Für Nichtmitglieder wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 41,00 verlangt, sofern die Bestätigung für 2 Jahre ausgestellt wird. Sollte die Bestätigung nur für ein Jahr ausgestellt werden, kostet dies für Nichtmitglieder € 20,50. Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf dem Antragsformular.

Grundlage der Anrechenbarkeit ist die logopädieaustria-MTD-CPD-Richtlinie, alle Informationen dazu finden Sie direkt am Antragsformular unter "Anmerkungen".
Informationen zum Qualitätsbonus finden Sie ebenso in der "intern" hochgeladenen 5. Zusatzvereinbarung der SVS. 

Der Qualitätsbonus kann immer bis zum 15. April des Folgejahres eingereicht werden. Das bedeutet, dass Sie bis 15. April 2025 Zeit haben, den Qualitätsbonus für 2024 einzureichen.