Anerkennung

Allgemeine Informationen

logopädieaustria hat in Anlehnung an nationale und internationale Normensysteme ein Regelwerk für die Qualitätsbeurteilung einer Fortbildung in Form eines Kriterienkataloges (logopädieaustria-MTD-CPD-Fortbildungsrichtlinie) erstellt.

Für Kostenträger im Gesundheitswesen wird die Qualität der Fortbildungen nachvollziehbar und Anbieter_innen von logopädierelevanten Fortbildungen erhalten mittels einer Approbation oder Akkreditierung eine Anerkennung ihres Fortbildungsangebotes in Form von Punkten.

Sämtliche Fortbildungen die Sie auf unserer Homepage finden wie z.B. Seminare, Workshops, Vorträge, Kongresse, Tagungen aber auch Hospitationen und Qualitätszirkel usw. wurden im Vorfeld von logopädieaustria, dem Fortbildungsprogramm entsprechend, bepunktet.

Seminarvorschläge

Haben sie Ideen für eine Fortbildung oder einen konkreten Fortbildungswunsch? So füllen Sie bitte das Formular Seminar-Vorschlag aus und wir bemühen uns ihren Wunsch umzusetzen.

Dateianhang Größe
Seminarvorschlag 87.05 KB

Wofür brauche ich Fortbildungspunkte?

Mit Fortbildungspunkten können Sie nachweislich belegen, dass Sie sich im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungspflicht (60 Stunden in 5 Jahren), fort- oder weitergebildet haben.

Sollten Sie innerhalb von 5 Jahren 80 Punkte erreichen, können Sie einen Antrag auf das logopädieaustria-MTD-CPD-Zertifikat stellen (Nähere Informationen siehe Service/Zertifikate).

 

Fortbildung bepunkten

Wenn die von Ihnen gewählte Fortbildung NICHT bereits von logopädieaustria bepunktet wurde (z.B. ein Erste-Hilfe-Kurs) und Sie dafür Punkte erhalten möchten, haben Sie die Möglichkeit, darum VOR Beginn der Veranstaltung - im Rahmen einer Einzelanerkennung- anzusuchen.

Während der Zeit der Pandemie werden ONLINE-Fortbildungen nach dem selben Prinzip wie VORORT-Fortbildungen bepunktet.

 

Bepunktungskriterien:

Die Ermittlung der Punkteanzahl für das Fortbildungszertifikat wird durch ein klares System vorgenommen:

  • Art der Fortbildung (Fortbildungskurs, Masterstudium etc.)
  • Inhalt der Fortbildung
  • Dauer der Fortbildung (Workload)
  • Kompetenz und fachlicher Status des_der Referent_in (Logopäd_in, fachkompetente Person)
  • Zielgruppe der Fortbildung: Die volle Punkteanzahl kann nur für Veranstaltungen vergeben werden, deren Zielgruppe ausschließlich Logopäd_innen und/oder MTD-Angehörige sowie Ärzt_innen sind. Andernfalls wird die Hälfte der Punkte vergeben.

Approbation

Eine einzelne Fortbildung kann approbiert werden, wenn diese die Approbations- und Anerkennungsrichtlinien gemäß der logopädieaustria-MTD-CPD-Fortbilungsrichtlinie erfüllt.

Das heißt unter anderem: Der Inhalt der Fortbildung soll sich gemäß der logopädischen Wissenschaft an der Verbesserung der logopädischen Versorgung zum Wohle der Patient_innen orientieren. 

Gültige Approbationen sind sowohl an den Inhalt und die Struktur der Fortbildung als auch an die Person des_der Referent_in gebunden.

Innerhalb der zweijährigen Gültigkeitsdauer kann die jeweilige Veranstaltung von den genannten Refernt_innen beliebig oft durchgeführt werden. Die Teilnehmer_innen erhalten automatisch die festgelegte Bepunktung.

Ablauf

Eine Approbation ist mit einem einmaligen Kostenaufwand von EUR 75,-- verbunden. Bei 3 Approbationsansuchen bekommen Sie darauf 10% Rabatt. Mitglieder von logopädieaustria bekommen auf jede Approbation 15% Rabatt.   Bitte füllen Sie hierfür das Formular Approbationsansuchen externer Fortbildungen  vollständig aus und senden dieses als word.doc an:  [email protected]

Im Gegenzug dazu werden die Fortbildungsdaten samt Links auf der Website von logopädieaustria unter der Rubrik "Seminare - Fremdanbieter" veröffentlicht. Dadurch erreichen Sie eine größere Zielgruppe.

Die Fortbildungspunkte orientieren sich an den durchgeführten Unterrichtseinheiten (entspricht 45 min). Pro durchgeführte Unterrichtseinheit kann maximal ein Fortbildungspunkt vergeben werden (genauere Informationen finden Sie im Fortbildungsprogramm unter § 7 Definition der Fortbildungspunkte).

Die Dauer der Gültigkeit einer Approbation beginnt mit dem Datum der Zustellung der genehmigten Approbation und endet zwei Jahre später. Danach kann erneut um eine Approbation angesucht werden. 

Für den Fall, dass eine erneuerte Schaltung auf unserer Website des bereits approbierten Seminares gewünscht wird, kann eine neuerliche Veröffentlichung zum Preis von € 16,- erfolgen.

Bitte füllen Sie hierfür das Formular Ausschreibung Homepage vollständig aus und senden dieses als word.doc an:  [email protected]

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Approbationsansuchen nur dann bearbeitet werden kann wenn...

  • das Formular vollständig ausgefüllt ist
  • es als Word-Datei gemailt wurde

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit ab Einlangen der vollständigen Unterlagen 6 – 8 Wochen dauern kann und reichen Sie daher die Unterlagen rechtzeitig ein.

 

FAQ:

Was bedeutet elektronische Unterschrift?

Derzeit ist damit lediglich das Eintippen des Namens des_der Antragsteller_in notwendig.

Akkreditierung

Für nationale Veranstalter, die regelmäßig logopädische Fortbildungen anbieten, gibt es die Möglichkeit, um eine Verleihung einer Akkreditierung bei logopädieaustria anzusuchen.

Unter der Wahrung bestimmter Rechte und Pflichten kann eine Akkreditierung kostenfrei und bis auf Widerruf (von beiden Seiten) verliehen werden.
 

In Frage kommende Institutionen

1. allgemein anerkannte, wissenschaftliche Gesellschaften und Vereinigungen, deren Arbeit auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht, und die Erfahrungen auf dem Gebiet der logopädischen Fortbildung nachweisen können, vertreten durch die nach außen hin berechtigte Vertretung.

2. Medizinische Universitäten, vertreten durch den_die Rektor_in, sofern vom Rektorat der medizinischen Universität eine logopädisch verantwortliche Person bestellt wurde.

3. Universitätskliniken und klinische Institute, sowie abgrenzbare etablierte Organisationseinheiten in Universitätskliniken und klinischen Instituten, vertreten durch den_die Leiter_in der Universitätsklinik oder des klinischen Institutes.

4. Abteilungen und Institute von bettenführenden Krankenanstalten, vertreten durch den Vorstand.

5. Rechtsträger von einer oder mehreren bettenführenden Krankenanstalten, sofern im Rechtsträger und/oder in der Krankenanstalt selbst eine logopädisch verantwortliche Person bestellt ist.
 

Ablauf

Eine Akkreditierung ist für Sie mit dem Ausfüllen eines Formulars verbunden. Sobald Sie akkreditiert sind, sind Sie verpflichtet einmal im Jahr eine Übersicht über Ihre abgehaltenen Veranstaltungen zu übermitteln.

Sie haben die Möglichkeit, die Fortbildungsdaten samt Links auf der Homepage von logopädieaustria unter der Rubrik "Seminare - Fremdanbieter"  zu veröffentlichen. Dies ist mit dem Kostenaufwand von € 16,- pro Veranstaltungstermin verbunden.

Bitte füllen Sie die Formulare Akkreditierungsansuchen sowie Ausschreibung Homepage vollständig aus und senden es als word.doc an: [email protected]

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Akkreditierungssansuchen nur dann bearbeitet werden kann wenn

  • das Formular vollständig ausgefüllt ist
  • es als Word-Datei gemailt wurde

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit ab Einlangen der vollständigen Unterlagen 6 – 8 Wochen dauern kann und reichen Sie daher die Unterlagen rechtzeitig ein.
 

Bepunktung

Der Veranstalter verpflichtet sich, die Bepunktung nach dem Regelwerk von logopädieaustria selbst durchzuführen und diese auf den Teilnahmebestätigungen anzuführen.
 

FAQ

Was bedeutet elektronische Unterschrift?

Derzeit ist damit lediglich das Eintippen des Namens des_der Antragssteller_in notwendig.

Dateianhang Größe
Akkreditierungsansuchen 29.19 KB
Ausschreibung HP 25.88 KB

Einzelanerkennung

Die Anerkennung nicht-approbierter Fortbildungen - die sogenannte Einzelanerkennung – soll dem_der Logopäd_in ermöglichen Fortbildungspunkte für abgehaltene Fortbildungen zu erhalten, die nicht durch deren organisatorische Institution akkreditiert sind.

Dazu ist es notwendig, die entsprechenden Unterlagen (Titel, Inhalt, Dauer und Zielgruppe der Fortbildung, sowie den Namen des_der Referent_in) VOR Beginn der Veranstaltung bei logopädieaustria einzureichen.

Schicken Sie bitte dafür das vorgesehene Formular Einzelanerkennung als word.doc an [email protected].

Die Einzelanerkennung ist für unsere Mitglieder kostenfrei!

Dateianhang Größe
Einzelanerkennung_3.docx 1.53 MB
DUK Neurokognition und Soziale Kompetenz
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