Akkreditierung
Für nationale Veranstalter, die regelmäßig logopädische Fortbildungen anbieten, gibt es die Möglichkeit, um eine Verleihung einer Akkreditierung bei logopädieaustria anzusuchen.
Unter der Wahrung bestimmter Rechte und Pflichten kann eine Akkreditierung kostenfrei und bis auf Widerruf (von beiden Seiten) verliehen werden.
In Frage kommende Institutionen
1. allgemein anerkannte, wissenschaftliche Gesellschaften und Vereinigungen, deren Arbeit auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht, und die Erfahrungen auf dem Gebiet der logopädischen Fortbildung nachweisen können, vertreten durch die nach außen hin berechtigte Vertretung.
2. Medizinische Universitäten, vertreten durch den_die Rektor_in, sofern vom Rektorat der medizinischen Universität eine logopädisch verantwortliche Person bestellt wurde.
3. Universitätskliniken und klinische Institute, sowie abgrenzbare etablierte Organisationseinheiten in Universitätskliniken und klinischen Instituten, vertreten durch den_die Leiter_in der Universitätsklinik oder des klinischen Institutes.
4. Abteilungen und Institute von bettenführenden Krankenanstalten, vertreten durch den Vorstand.
5. Rechtsträger von einer oder mehreren bettenführenden Krankenanstalten, sofern im Rechtsträger und/oder in der Krankenanstalt selbst eine logopädisch verantwortliche Person bestellt ist.
Ablauf
Eine Akkreditierung ist für Sie mit dem Ausfüllen eines Formulars verbunden. Sobald Sie akkreditiert sind, sind Sie verpflichtet einmal im Jahr eine Übersicht über Ihre abgehaltenen Veranstaltungen zu übermitteln.
Sie haben die Möglichkeit, die Fortbildungsdaten samt Links auf der Homepage von logopädieaustria unter der Rubrik "Seminare - Fremdanbieter" zu veröffentlichen. Dies ist mit dem Kostenaufwand von € 16,- pro Veranstaltungstermin verbunden.
Bitte füllen Sie die Formulare Akkreditierungsansuchen sowie Ausschreibung Homepage vollständig aus und senden es als word.doc an: [email protected]
Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Akkreditierungssansuchen nur dann bearbeitet werden kann wenn
- das Formular vollständig ausgefüllt ist
- es als Word-Datei gemailt wurde
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit ab Einlangen der vollständigen Unterlagen 6 – 8 Wochen dauern kann und reichen Sie daher die Unterlagen rechtzeitig ein.
Bepunktung
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Bepunktung nach dem Regelwerk von logopädieaustria selbst durchzuführen und diese auf den Teilnahmebestätigungen anzuführen.
FAQ
Was bedeutet elektronische Unterschrift?
Derzeit ist damit lediglich das Eintippen des Namens des_der Antragssteller_in notwendig.