Bewilligungspflicht ÖGK

Wir wollen Ihnen folgende erfreuliche Nachricht zum Thema „Aussetzung der Bewilligungspflicht“ der ÖGK mitteilen. 

In der Hauptversammlung am 29.04.2025 hat die ÖGK beschlossen die Bewilligungspflicht für die physiotherapeutischen, ergotherapeutischen und logopädischen Behandlungen durch freiberuflich tätige Therapeut_innen für zwei Jahre, somit für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2027, weiterhin auszusetzen.

Bewilligungspflicht ÖGK