BVAEB neue Verrechnungsmodalitäten für Vertragspartner_innen ab 1.7.2023

Die BVAEB hat ein Schreiben zur vertraglichen Abrechnung geschickt, in dem es den wichtigen Punkt „Eine Abrechnung pro Monat“ gibt, zu dem es viele verschiedenen Auskünfte gab, die nun geklärt werden konnten. 
„Eine Abrechnung pro Monat“ meint erstens eine und nicht mehrere Abrechnungen pro Monat, und zweitens die zwingende monatliche Abrechnung. Wenn jemand erst nach zwei oder mehreren Monaten die Patient_innen der BVAEB abrechnet, dann werden ihr/ihm Gebühren für die Nachverrechnung abgezogen. Das geht aus diesem Schreiben nicht hervor, wird aber vom Verrechnungsprogramm der BVAEB automatisch durchgeführt. 
Die neue Regelung der vertraglichen Abrechnung tritt mit 01.07.2023 in Kraft.

BVAEB Verrechnungsmodalitäten