BVEAB Bewilligungspflicht entfällt
Aufgrund einer Änderung der Krankenordnung der BVEAB entfällt die Bewilligungspflicht für logopädische Leistungen bei Anspruchsberechtigten der BVAEB. Die Änderung gilt gleichermaßen für die Leistungserbringung durch Vertragslogopäd_innen und Wahllogopäd_innen.
Die BVAEB ersucht die Patienten entsprechend zu informieren und von der Übermittlung von Bewilligungsanträgen Abstand zu nehmen.
