Chefärztliche Bewilligungspflicht ÖGK

Nach vorbereitenden Gesprächen mit der ÖGK können wir nun mit Freude mitteilen, dass ab 01.07.2022 bis 30.06.2025 die chefärztliche Bewilligungspflicht ausgesetzt wird.

Dies gilt gleichermaßen für den Vertrags- und den Wahlbereich. Aufgrund des Verhandlungsgeschicks konnten wir verhindern, dass die zuweisenden Ärzt_innen an die von der ÖGK ursprünglich gewünschte 30 Minuten Standard Zuweisung nun nicht gebunden sind.

Chefärztliche Bewilligungspflicht ÖGK