Neuigkeiten ÖGK

Liebe freiberufliche Kolleg_innen, liebe Vertragspartner_innen!

Seit 2021/2022 haben die drei Berufsverbände logopädieaustria, Ergotherapie Austria und physioaustria gemeinsam mit der ÖGK die Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung durch die jeweiligen Berufsgruppen im niedergelassenen Bereich durch österreichweite, neue Rahmenvereinbarungen geregelt.

Auf Grundlage dieser Rahmenverträge ist es erstmals gelungen, den Zugang zu den logopädischen, ergotherapeutischen und physiotherapeutischen Therapien bundesweitweit als ÖGK-finanzierte Sachleistung anzubieten. Es wurde von allen drei Berufsverbänden ausführlich und aktuell über diesen wichtigen und guten Schritt berichtet.

Seit Inkrafttreten der jeweiligen Verträge gab es weiterhin konstruktive Gespräche zwischen der ÖGK und den Berufsverbänden, mit den gleichlautenden Zielen, den Zugang zur Sachleistung für die Patient_innen zu verbessern und für die Berufsangehörige die Arbeit als Vertragspartner_Innen attraktiver zu gestalten.

Das erfreuliche Ergebnis dieser intensiven Gespräche ist, dass ab 01.04.2022 die bestehenden Verträge in zwei wichtigen Punkten verbessert werden.

  • Im Angestelltenverhältnis werden die bestehenden Tarifunterschiede zugunsten der Therapeuten_innen beseitigt
  • Logopäd_innen ohne eigene Praxisräume können zur Abdeckung eines dringenden Versorgungsbedarfes einen befristeten Vertrag bekommen. 

 

Wir freuen uns, dass es gelungen ist, eine weitere, maßgebliche Verbesserung der Sachleistung zu erreichen und bedanken uns bei der ÖGK für die stets lösungsorientierte und wertschätzende Zusammenarbeit. Wenn Sie Interesse haben, Vertragspartner_in der ÖGK zu werden, schreiben Sie bitte an [email protected]

Die Kostenerstattung für den Wahlbereich ist mit 80% des jeweiligen Kassentarifs geregelt, auch hier gibt es ab 01.04.2022 keine Unterscheidungen mehr zwischen Logopäd_innen mit oder ohne Praxis oder Tarif für die Leistungserbringung durch angestellte Therapeut_innen.

 

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