Rahmenverträge mit der ÖGK - offene Fragen

Rahmenverträge mit der ÖGK - offene Fragen

Da zum Thema "Vor- und Nachbereitungszeit" Unklarheit und Verunsicherung herrscht, können wir nun, nach einem Gespräch mit dem Vertragsjuristen der ÖGK, folgende gesicherte Auskunft geben:

Vereinbart wurde in den Verhandlungen die selbstverantwortliche Handhabe des Passus zur Vor- und Nachbereitungszeit in folgendem Sinne.

"...Vor- und Nachbereitung sowie die Dokumentation sind außerhalb der vertraglich geregelten Mindestbehandlungsdauer durchzuführen, sofern es sich nicht um

  • eine unmittelbare Tätigkeit mit der Patientin
  • eine unmittelbare Tätigkeit für die Patientin handelt."

Beide Möglichkeiten können zur Anwendung kommen; wie dies gehandhabt wird, liegt in der freien Entscheidung bzw. Eigenverantwortung der Logopäd_innen.

Sie können sich jederzeit bei den Landesvorsitzenden, den Freiberuflichkeitsvertreter_innen und im Kompetenzzentrum Freiberuflichkeit zu allen offenen Fragen informieren. Die Termine der Infoveranstaltungen in den einzelnen Bundesländern und nochmals gemeinsam mit der ÖGK für alle Interessierten entnehmen Sie den Newslettern oder der Website.

Selbstverständlich lesen auch wir die Kommentare in den sozialen Medien und nehmen konstruktive Kritik sehr ernst. Die teilweise sehr heftigen Kommentare und Reaktionen vermögen dies jedoch nicht und darum bitten wir erneut: Bei offenen Fragen stehen wir mit unseren Kompetenzzentren gerne zur Verfügung. Wir bitten um ein konstruktives Miteinander in angemessenem Rahmen.

Weiters konnten wir in Erfahrung bringen, dass die Rückmeldung der Datenerhebungsblätter bis 15.10.2021 an die ÖGK notwendig ist. Mit denjenigen Vertragsinhaber_innen, die bis dahin keine Rückmeldung abgegeben haben, wird die ÖGK im Zeitraum von 16.10.2021 -21.10.2021 das persönliche Gespräch suchen.

Alle Termine zu Mitgliederabenden finden Sie sowohl in den länderspezifischen Newslettern als auch auf unserer Website.

Rahmenvereinbarung