Qualitätssicherung

Das Logopädie Austria Qualitätssiegel

Qualitäts­sicherung

Eine von vielen Kernaufgaben des Berufsverbandes logopädieaustria ist die Qualitätssicherung der logopädischen Berufsausübung im Rahmen eines gelebten Qualitätsmanagements. Mit der Erstellung eines QM-Handbuches wird dies auch nach außen transparent gemacht.
Dieses steht den Mitgliedern mit verpflichtender Schulung zur Verfügung.

Qualitätssichernde Maßnahmen im Überblick
 

 


 

Berufsschutz bedeutet Patient_innenschutz

 

Österreich schützt die Professionalität, Qualität und Kompetenz der Gesundheitsberufe. Folglich sind zahlreiche Rechtsinstrumente geschaffen worden, um dies zu sichern. Der Berufsverband der Logopäd_innen in Österreich – logopädieaustria hat neben zahlreichen Aufgaben auch die satzungsmäßige Verpflichtung, Verstößen nachzugehen und diese auf- bzw. anzuzeigen.
 

Logopädische Tätigkeiten dürfen nur von Logopäd_innen erbracht werden. Diese sind aus Gründen der Patient_innensicherheit sowie der Qualitätssicherung gesetzlich geschützt. Eine logopädische Tätigkeit darf für den Bereich der Humanmedizin berufsmäßig nur von Logopäd_innen nach ärztlicher oder zahnärztlicher Verordnung ausgeübt werden, die nach den Bestimmungen des MTD-Gesetzes hiezu berechtigt sind.
 

Wer gemäß MTD-Gesetz...

  • eine logopädische Tätigkeit ausübt, ohne dazu berechtigt zu sein, oder
  • jemanden der hiezu nicht berechtigt ist, zu einer derartigen Tätigkeit heranzieht oder
  • die Berufsbezeichnung „Logopäd_in“ ohne Berechtigung führt oder
  • eine Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung „Logopäd_in“ ausübt, ohne dies zu sein oder
  • die freiberufliche logopädische Tätigkeit ohne Berufssitz ausübt oder
  • die freiberufliche Tätigkeit nicht persönlich und unmittelbar erbringt,...

...begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe zu bestrafen.
 



Bezeichnungsverstöße

Nur ein_e Logopäd_in darf diesen Berufstitel führen, Verstöße dagegen sind strafbar.
 

Bildungsangebote

Logopädische Kompetenzen dürfen nur von Logopäd_innen erworben werden. Ausbildungen zu logopädischen Tätigkeiten sowie eine Berufsberechtigung dürfen nur an Fachhochschulen bzw. Akademien durchgeführt werden. Ausbildungen schließen mit der Berufsberechtigung ab.
Fort- und Weiterbildungen vertiefen die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen. Angebotene Kurse, Lehrgänge, Seminare oder ähnliches, die versprechen, die Kompetenz zu erweitern, sind unzulässig, da durch eine Fort- und Weiterbildung, die die Berechtigung zur Berufsausübung voraussetzt, nur Vertiefungen, nicht jedoch eine Ausweitung der Zuständigkeiten oder Tätigkeitsbereiche möglich sind.
 

Datenschutz

Zur Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung bieten wir unseren Mitgliedern im Mitgliederereich mehrere therapierelevante Formulare zu den Themen Personenbezogene Daten, Sensible Daten sowie Dokumentationspflichten an.
 

Fort- und Weiterbildung / Fortbildungspflicht

Die Fort- und Weiterbildung kann sich definitionsgemäß nur an Personen richten, die bereits eine Berechtigung zur Berufsausübung (Logopäd_in oder ein anderer Gesundheitsberuf) haben. Dadurch werden die Kompetenzen nicht erweitert, sondern erworbene Kompetenzen werden vertieft.

Hierbei handelt es sich um Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen, die die Logopäd_innen einerseits zur Ausübung ihrer Leistungen befähigen und durch die sie sich andererseits zu deren Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung verpflichten.

Gesetzesauszug (MTD-Gesetz)

§ 11d. (1) Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste sind verpflichtet, zur

1. Information über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse des jeweiligen medizinisch-technischen Dienstes sowie der medizinischen Wissenschaft oder

2. Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten innerhalb von jeweils fünf Jahren Fortbildungen in der Dauer von mindestens 60 Stunden zu besuchen.

(2) Über den Besuch einer Fortbildung ist eine Bestätigung über die Dauer und den Inhalt der Fortbildung auszustellen.

(3) Der_die Bundesminister_in für Gesundheit und Frauen kann durch Verordnung Richtlinien über die Anerkennung von Fortbildungen unter Bedachtnahme auf die vom MTD-Beirat erarbeiteten Standards erlassen.

Fortbildungsprogramm von logopädieaustria

gesetzlich vorgeschriebene Fort- und Weiterbildungspflicht

 

Registrierung

Basierend auf dem österreichischen Gesundheitsberuferegistrierungsgesetz sind alle berufsberechtigten und berufsausübenden österreichischen Logopäd_innen verpflichtet, sich registrieren zu lassen. Je nach Art der Berufsausübung sind die Arbeiterkammer (AK) oder die Gesundheit Österreich (GÖG) zuständig.

Das sogenannte Gesundheitsberuferegister ist ein elektronisches Verzeichnis von allen gemäß MTD-Gesetz und Gesundheits- und Krankenpflegegesetz berufsberechtigten Personen und enthält sowohl öffentliche als auch nicht-öffentliche Daten. Alle im Register eingetragenen Berufsangehörigen erhalten einen Berufsausweis. Die Eintragung im Register gilt fünf Jahre ab dem Datum der erstmaligen Eintragung und ist danach für weitere fünf Jahre zu verlängern. Im Zuge der Verlängerung wird ein neuer Berufsausweis ausgestellt. Eine Berufsausübung ohne Eintragung im Gesundheitsberuferegister ist nicht zulässig.   

Weiterführende Informationen über das Ende der Bestandsregistrierung per 30.06.2019 im Gesundheitsberuferegister vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

FAQ zur Registrierung von MTD-Austria  (2013-2016)
 

Vorbehaltsverstöße

Vorbehaltstätigkeit bedeutet, dass nur Logopäd_innen eine logopädische Tätigkeit durchführen dürfen. Verstöße gegen die gesetzlich geschützten Tätigkeitsbereiche bzw. die Bezeichnung als Logopäd_in oder Ausbildung zur_zum Logopäd_in bzw. zu Tätigkeiten der_des Logopäd_in in Österreich sind meldepflichtig.

Weiterführende Informationen zu Verstößen gegen die Vorbehaltstätigkeit